Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2024 · WaldWege Reisen GmbH, Berlin
- Geltungsbereich und Definitionen
- Vertragsabschluss und Buchungsvorgang
- Reiseleistungen und Leistungsbeschreibung
- Reisepreise und Preisbestandteile
- Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten
- Preisänderungen nach Vertragsabschluss
- Stornierungsbedingungen des Reisenden
- Umbuchungen und Namensänderungen
- Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung
- Leistungsänderungen vor Reiseantritt
- Nichtantritt der Reise und Reiseabbruch
- Pflichten des Reisenden
- Pflichten von WaldWege Reisen
- Haftung von WaldWege Reisen
- Mängelanzeige und Abhilfe
- Minderung und Schadensersatz
- Verjährung von Ansprüchen
- Reisepass, Visum und Gesundheitsvorschriften
- Besondere Bedingungen für Naturreisen und Outdooraktivitäten
- Datenschutz und Einwilligung zur Datenverarbeitung
- Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
- Schlichtungsverfahren und außergerichtliche Streitbeilegung
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich und Definitionen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der WaldWege Reisen GmbH, Unter den Linden 42, 10117 Berlin (nachfolgend „WaldWege Reisen" oder „Veranstalter") gelten für alle Reiseverträge zwischen WaldWege Reisen als Reiseveranstalter und dem Reisenden (nachfolgend „Buchender" oder „Reiseteilnehmer").
Im Sinne dieser AGB gelten folgende Definitionen:
- Reiseveranstalter: WaldWege Reisen GmbH, die die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Reise trägt.
- Buchender: Die Person, die die Buchung vornimmt und den Reisevertrag abschließt. Der Buchende ist gegenüber WaldWege Reisen für alle Verpflichtungen der Reiseteilnehmer verantwortlich, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
- Reiseteilnehmer: Alle Personen, die an der gebuchten Reise teilnehmen, einschließlich des Buchenden.
- Reisevertrag: Der Vertrag zwischen WaldWege Reisen und dem Buchenden über die Erbringung von Reiseleistungen gemäß § 651a ff. BGB.
- Reiseleistungen: Die von WaldWege Reisen angebotenen und im Buchungsvertrag vereinbarten Leistungen, insbesondere geführte Naturwanderungen, Unterkunft, Verpflegung und Begleitung durch lokale Guides.
- Reisepreis: Der Gesamtpreis für alle vereinbarten Reiseleistungen inklusive aller Steuern und Abgaben.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Buchenden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn WaldWege Reisen ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsabschluss und Buchungsvorgang
2.1 Buchungsanfrage
Die auf der Website von WaldWege Reisen und in Prospekten veröffentlichten Reiseangebote stellen keine bindenden Angebote im rechtlichen Sinne dar, sondern sind Einladungen zur Abgabe von Buchungsanfragen. Eine verbindliche Buchung entsteht erst durch die Buchungsbestätigung von WaldWege Reisen.
Der Buchende kann seine Buchungsanfrage schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular auf der Website von WaldWege Reisen stellen. Die Buchungsanfrage gilt als Angebot des Buchenden zum Abschluss eines Reisevertrags.
2.2 Buchungsbestätigung
WaldWege Reisen bestätigt die Buchung schriftlich (in der Regel per E-Mail) oder telefonisch. Mit der Buchungsbestätigung durch WaldWege Reisen kommt der Reisevertrag zustande. Die Buchungsbestätigung enthält alle wesentlichen Informationen zur gebuchten Reise, insbesondere Reiseziel, Reisedauer, Leistungsumfang, Reisepreis und Zahlungsmodalitäten.
2.3 Buchung für mehrere Personen
Bucht der Buchende für mehrere Personen, haftet er für alle Verpflichtungen aus dem Reisevertrag solidarisch mit den übrigen Reiseteilnehmern, soweit er eine entsprechende Verpflichtung ausdrücklich übernommen hat. Der Buchende hat WaldWege Reisen bei der Buchung für mehrere Personen alle erforderlichen Angaben zu den Mitreisenden zu machen.
2.4 Minderjährige Reiseteilnehmer
Die Teilnahme minderjähriger Personen an Reisen von WaldWege Reisen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten. WaldWege Reisen behält sich vor, entsprechende Nachweise zu verlangen. Minderjährige ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten können nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Genehmigung an Reisen teilnehmen.
3. Reiseleistungen und Leistungsbeschreibung
3.1 Umfang der Reiseleistungen
Der Umfang der von WaldWege Reisen geschuldeten Reiseleistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung sowie der Reisebeschreibung, auf die in der Buchungsbestätigung Bezug genommen wird. Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Buchungsbestätigung enthalten sind, sind nicht Bestandteil des Reisevertrags.
Die typischen Leistungsbestandteile einer WaldWege-Reise umfassen:
- Geführte Wanderungen und Naturerlebnisse mit zertifizierten lokalen Guides
- Unterkunft in ausgewählten Beherbergungsbetrieben gemäß Buchungsbestätigung
- Verpflegung gemäß Buchungsbestätigung (Frühstück, Halbpension oder Vollpension)
- Eintrittsgelder für Nationalparks und Naturschutzgebiete soweit angegeben
- Gepäcktransport soweit angegeben
- Individuelle Reisemappe mit Karten, Beschreibungen und Insider-Tipps
- Vor-Ort-Support durch das WaldWege-Team
3.2 Nicht enthaltene Leistungen
Sofern in der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich anders angegeben, sind insbesondere nicht im Reisepreis enthalten:
- An- und Abreise zum Startpunkt der Reise
- Reisepässe, Visa und sonstige Einreisedokumente
- Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherungen
- Persönliche Ausgaben (Getränke, Souvenirs, persönliche Ausrüstung)
- Trinkgelder für Guides und Servicepersonal
- Mahlzeiten außerhalb der vereinbarten Verpflegungsleistungen
3.3 Reisequalität
WaldWege Reisen ist bestrebt, Reiseleistungen höchster Qualität anzubieten. Alle Reiserouten sind von erfahrenen Reiseexperten entwickelt und werden von zertifizierten lokalen Guides durchgeführt. WaldWege Reisen erfüllt die Qualitätsstandards des Deutschen Naturtourismus-Zertifikats und ist vom Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz als Anbieter von nachhaltigem Naturtourismus anerkannt.
4. Reisepreise und Preisbestandteile
4.1 Reisepreis
Der Reisepreis für die gebuchte Reise ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Gesamtpreise in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie aller Steuern und Abgaben, die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung bekannt sind. Der Reisepreis ist pro Person angegeben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
4.2 Preisbestandteile
Der Reisepreis umfasst die Kosten für alle in der Buchungsbestätigung aufgeführten Leistungen, insbesondere:
- Kosten für Unterkünfte und Verpflegung gemäß Buchungsbestätigung
- Vergütung der zertifizierten Reiseguides
- Organisationskosten von WaldWege Reisen
- Verwaltungsgebühren
- Gesetzliche Mehrwertsteuer
- Tourismusabgaben und Kurtaxen, soweit bekannt
5. Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten
5.1 Anzahlung
Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 25 Prozent des Reisepreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten. Die Buchung wird erst nach Eingang der Anzahlung verbindlich bestätigt. WaldWege Reisen behält sich vor, bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Reiseantritt) den gesamten Reisepreis sofort fällig zu stellen.
5.2 Restzahlung
Der Restbetrag des Reisepreises ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. WaldWege Reisen ist berechtigt, die Reiseunterlagen erst nach vollständigem Eingang des Reisepreises zu versenden.
5.3 Zahlungsformen
Die Zahlung kann per Banküberweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto oder per anderen im Einzelfall vereinbarten Zahlungsformen erfolgen. Kreditkartenzahlungen und weitere Zahlungsoptionen werden nach vorheriger Absprache akzeptiert.
5.4 Zahlungsverzug
Bei nicht fristgerechter Zahlung ist WaldWege Reisen berechtigt, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und Stornokosten gemäß Ziffer 7 dieser AGB zu erheben. Kommt es zur Reisedurchführung, ohne dass der vollständige Reisepreis entrichtet wurde, ist WaldWege Reisen berechtigt, offene Beträge während der Reise einzufordern oder die Reise abzubrechen.
6. Preisänderungen nach Vertragsabschluss
6.1 Zulässigkeit von Preiserhöhungen
WaldWege Reisen behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsabschluss zu erhöhen, wenn dies durch eine Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten, der Steuern und Abgaben für bestimmte Leistungen wie Tourismusabgaben, Hafengebühren oder Flughafengebühren, oder durch Wechselkursänderungen begründet ist. Eine solche Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als zwei Monate liegen.
WaldWege Reisen unterrichtet den Buchenden unverzüglich in klarer und verständlicher Weise über die Preiserhöhung und deren Begründung. Eine Preiserhöhung von mehr als 8 Prozent des ursprünglichen Reisepreises berechtigt den Buchenden, vom Vertrag zurückzutreten oder eine gleichwertige Ersatzreise zu akzeptieren. WaldWege Reisen unterrichtet den Buchenden über sein Rücktrittsrecht.
6.2 Preissenkungen
Sinken die Kosten nach Vertragsabschluss aufgrund der unter 6.1 genannten Faktoren, so ist WaldWege Reisen verpflichtet, den Reisepreis entsprechend zu senken und die Ersparnis an den Buchenden weiterzugeben, abzüglich eines angemessenen Verwaltungsaufwands.
7. Stornierungsbedingungen des Reisenden
7.1 Stornierungsrecht
Der Buchende kann vor Reiseantritt jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gegenüber WaldWege Reisen schriftlich (per E-Mail oder per Post) erklärt werden. Als Datum des Rücktritts gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei WaldWege Reisen.
7.2 Stornogebühren
Bei einem Rücktritt des Buchenden vor Reiseantritt fallen Stornogebühren an, die sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts berechnen:
- Rücktritt bis 60 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises, mindestens jedoch die geleistete Anzahlung
- Rücktritt 59 bis 45 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
- Rücktritt 44 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 45 % des Reisepreises
- Rücktritt 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 65 % des Reisepreises
- Rücktritt 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
- Rücktritt weniger als 7 Tage vor Reiseantritt oder Nichtantritt der Reise: 95 % des Reisepreises
Dem Buchenden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass WaldWege Reisen kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden als die anfallende Stornogebühr entstanden ist. WaldWege Reisen behält sich vor, anstelle der pauschalen Stornogebühren den tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen und geltend zu machen, wenn dieser höher ist als die Pauschalgebühr.
7.3 Rücktritt wegen höherer Gewalt
Der Buchende kann vor Reiseantritt kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände aufgetreten sind, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Reisezielort erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall hat der Buchende Anspruch auf vollständige Erstattung sämtlicher für die Pauschalreise getätigten Zahlungen.
8. Umbuchungen und Namensänderungen
8.1 Umbuchungen durch den Buchenden
Änderungswünsche des Buchenden bezüglich Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft oder anderer Reiseleistungen nach Vertragsabschluss können bis zu 45 Tage vor Reiseantritt berücksichtigt werden, soweit sie möglich und zumutbar sind. WaldWege Reisen ist berechtigt, für die Bearbeitung von Umbuchungen eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50 Euro pro Person und Umbuchungsvorgang zu erheben. Bei Umbuchungen ist außerdem ein allfälliger Mehrpreis zu entrichten.
Umbuchungsanfragen weniger als 45 Tage vor Reiseantritt können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden und werden wie Stornierungen behandelt. In diesem Fall gelten die Stornogebühren gemäß Ziffer 7.2.
8.2 Namensänderungen und Personenersatz
Der Buchende kann bis zum Reiseantritt einen Dritten erklären, der an seiner Stelle in den Reisevertrag eintritt. WaldWege Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die besonderen Reiseanforderungen nicht erfüllt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften der ursprüngliche Buchende und der Dritte als Gesamtschuldner für den Reisepreis und etwaige Mehrkosten infolge des Eintritts des Dritten. WaldWege Reisen ist berechtigt, für die Bearbeitung einer Personenänderung eine Bearbeitungsgebühr von 35 Euro zu erheben.
9. Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung
WaldWege Reisen empfiehlt dem Buchenden dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Reiseabbruchversicherung. Diese Versicherungen können die finanziellen Folgen eines unvorhergesehenen Reiserücktritts oder Reiseabbruchs abfedern. WaldWege Reisen bietet entsprechende Versicherungsprodukte in Zusammenarbeit mit ausgewählten Versicherungspartnern an.
Eine Reiserücktrittsversicherung schützt den Buchenden vor Stornokosten, wenn er aus einem versichertem Grund (z. B. schwere Erkrankung, Unfall, Todesfall in der Familie) die Reise nicht antreten kann. Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt die Kosten, wenn die Reise aus einem versicherten Grund vorzeitig abgebrochen werden muss, einschließlich der Rückreisekosten.
WaldWege Reisen weist ausdrücklich darauf hin, dass der Abschluss dieser Versicherungen im eigenen Interesse des Buchenden liegt und nicht durch WaldWege Reisen übernommen wird. WaldWege Reisen haftet nicht für Schäden, die durch das Unterlassen des Versicherungsabschlusses entstehen.
10. Leistungsänderungen vor Reiseantritt
10.1 Unwesentliche Leistungsänderungen
WaldWege Reisen behält sich vor, vor Reiseantritt Leistungsänderungen vorzunehmen, die unwesentlich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen. Solche Änderungen können zum Beispiel Änderungen der Reihenfolge von Programmpunkten, geringfügige Änderungen von Routen oder der Austausch gleichwertiger Unterkünfte umfassen. WaldWege Reisen informiert den Buchenden unverzüglich über wesentliche Änderungen.
10.2 Wesentliche Leistungsänderungen und Absagen
Bei wesentlichen Leistungsänderungen oder der Absage der Reise durch WaldWege Reisen ist der Buchende berechtigt, die geänderte Reise zu akzeptieren, eine Ersatzreise zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und die vollständige Erstattung aller bereits geleisteten Zahlungen zu verlangen. WaldWege Reisen informiert den Buchenden unverzüglich und übersichtlich über die Änderung, deren Auswirkungen auf den Reisepreis und über das Recht des Buchenden.
10.3 Mindesteilnehmerzahl
Bestimmte Reisen von WaldWege Reisen können von einer Mindesteilnehmerzahl abhängen. Wird diese nicht erreicht, ist WaldWege Reisen berechtigt, die Reise abzusagen. Die entsprechende Mindesteilnehmerzahl und der späteste Termin für eine Absage sind in der Reisebeschreibung angegeben. Im Falle einer Absage wegen Nichterreichung der Mindesteilnehmerzahl werden alle bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich vollständig erstattet.
11. Nichtantritt der Reise und Reiseabbruch
11.1 Nichtantritt der Reise
Tritt der Buchende die Reise ohne vorherige Stornierung nicht an, hat WaldWege Reisen Anspruch auf die unter Ziffer 7.2 für Stornierungen weniger als 7 Tage vor Reiseantritt genannten Stornogebühren. Dem Buchenden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass WaldWege Reisen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
11.2 Reiseabbruch durch den Reiseteilnehmer
Bricht ein Reiseteilnehmer die Reise vorzeitig ab, entfällt der Anspruch auf anteilige Erstattung nicht genutzter Leistungen, es sei denn, WaldWege Reisen kann nicht genutzte Leistungen anderweitig verwerten. Mehrkosten für die Rückreise trägt der Reiseteilnehmer selbst. WaldWege Reisen ist nicht verpflichtet, für einen vorzeitig abreisenden Reiseteilnehmer Rückreisemöglichkeiten zu organisieren, wird jedoch nach Möglichkeit behilflich sein.
11.3 Ausschluss von der Reise
WaldWege Reisen behält sich das Recht vor, einen Reiseteilnehmer von der Teilnahme an der Reise oder einzelnen Programmteilen auszuschließen, wenn dieser trotz Abmahnung die Reise erheblich stört, gegen Naturschutzbestimmungen verstößt oder andere Teilnehmer oder das Reisepersonal gefährdet. In diesem Fall entfällt ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.
12. Pflichten des Reisenden
Die Reiseteilnehmer sind verpflichtet:
- Alle erforderlichen Reisedokumente (Personalausweis, Reisepass usw.) in gültigem Zustand mitzuführen
- Die Anweisungen der Reiseleitung und der Guides zu befolgen, insbesondere im Hinblick auf Sicherheit und Naturschutz
- Die Naturschutzbestimmungen der besuchten Gebiete einzuhalten und keine Pflanzen oder Tiere zu stören, zu beschädigen oder zu entnehmen
- Die von WaldWege Reisen bereitgestellten Ausrüstungsgegenstände sorgsam zu behandeln und für Schäden durch unsachgemäße Verwendung zu haften
- WaldWege Reisen über besondere gesundheitliche Einschränkungen oder Vorerkrankungen zu informieren, die die Teilnahme an bestimmten Reiseaktivitäten beeinträchtigen könnten
- Etwaige Mängel unverzüglich dem örtlichen Reiseleiter und gleichzeitig WaldWege Reisen anzuzeigen
- Die Gepäckbeschränkungen und Ausrüstungsanforderungen gemäß den Reiseinformationen einzuhalten
Reiseteilnehmer, die gegen die oben genannten Pflichten verstoßen und dadurch andere Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Reisedurchführung beeinträchtigen, können nach Abmahnung von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht.
13. Pflichten von WaldWege Reisen
WaldWege Reisen ist verpflichtet:
- Die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen ordnungsgemäß und gemäß den übernommenen Qualitätsstandards zu erbringen
- Zertifizierte und erfahrene lokale Guides einzusetzen, die die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen für die jeweilige Reise besitzen
- Den Buchenden rechtzeitig über alle für die Reise erforderlichen Informationen, insbesondere über Treffpunkt, Abfahrtszeit und mitizubringende Ausrüstung zu informieren
- Im Falle von Leistungsstörungen umgehend Abhilfe zu schaffen oder Ersatzleistungen anzubieten
- Die datenschutzrechtlichen Vorschriften bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten
- Die Grundsätze des nachhaltigen Naturtourismus einzuhalten und die besuchten Naturräume zu schützen
14. Haftung von WaldWege Reisen
14.1 Grundsatz der Haftung
WaldWege Reisen haftet als Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistungen gemäß den §§ 651a ff. BGB. WaldWege Reisen haftet nicht nur für eigenes Verschulden, sondern auch für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere der eingesetzten Reiseguides.
14.2 Haftungsbeschränkungen
Die Haftung von WaldWege Reisen für Schäden, die keine Körperschäden sind und die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden durch Erfüllungsgehilfen.
WaldWege Reisen haftet nicht für:
- Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden (z. B. Naturkatastrophen, Unwetter, Erdrutsche)
- Schäden, die durch das eigene Verschulden des Reiseteilnehmers verursacht werden
- Schäden, die durch unvorhersehbare, natürliche Gegebenheiten verursacht werden, mit denen der Reiseteilnehmer rechnen musste
- Schäden, die durch externe Dritte ohne Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Reiseleistungen verursacht werden
- Schäden an mitgeführten Gegenständen und persönlichen Ausrüstungsgegenständen
14.3 Haftung für Naturgefahren
Der Reiseteilnehmer ist darauf hingewiesen, dass Naturreisen und Outdooraktivitäten mit natürlichen Risiken verbunden sind. WaldWege Reisen trifft alle zumutbaren Maßnahmen, um diese Risiken zu minimieren, kann jedoch nicht für alle natürlichen Gefahren im Gelände (z. B. Absturzgefahr, Witterungsbedingungen, Tierbegegnungen) haften, sofern das Unternehmen keine schuldhaften Pflichtverletzungen begangen hat.
15. Mängelanzeige und Abhilfe
15.1 Anzeigepflicht
Mängel der Reiseleistungen sind dem örtlichen Reiseleiter unverzüglich anzuzeigen. Gleichzeitig ist WaldWege Reisen unter der in der Buchungsbestätigung angegebenen Kontaktadresse zu informieren. Das Recht auf Mängelansprüche besteht unbeschadet der Anzeigepflicht, jedoch kann bei pflichtwidrig unterlassener Anzeige die Geltendmachung von Ansprüchen eingeschränkt sein.
15.2 Abhilfeanspruch
Liegt ein Reisemangel vor, kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. WaldWege Reisen ist berechtigt und verpflichtet, die Abhilfe zu einem angemessenen Preis vorzunehmen. WaldWege Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre.
15.3 Selbstabhilfe
Verweigert WaldWege Reisen die Abhilfe oder unterlässt es WaldWege Reisen, die gebotene Abhilfe zu leisten, kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen und von WaldWege Reisen den erforderlichen Aufwendungsersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn WaldWege Reisen die Abhilfe aus berechtigten Gründen abgelehnt hat.
16. Minderung und Schadensersatz
16.1 Reisepreisminderung
Für die Dauer eines Reisemangels ist der Reisende berechtigt, eine Minderung des Reisepreises zu verlangen. Die Minderung berechnet sich nach dem Verhältnis des Wertes der Reise im mangelfreien Zustand zu dem tatsächlichen Wert. Ist die Reise erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Eine Kündigung ist nur zulässig, wenn WaldWege Reisen trotz Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe schafft.
16.2 Schadensersatz
Der Reiseteilnehmer kann bei einem Reisemangel Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel ist von WaldWege Reisen nicht zu vertreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit WaldWege Reisen nachweist, dass der Mangel durch den Reiseteilnehmer selbst, durch einen nicht vorhersehbaren, unvermeidbaren Dritten oder durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.
16.3 Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit
Bei erheblicher Beeinträchtigung der Reise kann der Reiseteilnehmer eine angemessene Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung und der Dauer der Beeinträchtigung im Verhältnis zur Gesamtreisedauer.
17. Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung des Reisevertrags verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, der auf den letzten Tag der Reise folgt. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit verjähren gemäß den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.
Zur Wahrung der Frist empfiehlt WaldWege Reisen, Mängelansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise schriftlich geltend zu machen.
18. Reisepass, Visum und Gesundheitsvorschriften
18.1 Reisedokumente
WaldWege Reisen informiert Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland über Reisepass- und Visumspflichten sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Durchführung der Reise erforderlich sind. Diese Informationen sind unverbindlich und können sich ändern. Die endgültige Verantwortung für die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente liegt beim Reiseteilnehmer selbst.
18.2 Haftung bei fehlenden Dokumenten
Kann ein Reiseteilnehmer aufgrund fehlender oder ungültiger Reisedokumente die Reise nicht antreten oder wird er an der Einreise in ein Reisegebiet gehindert, gelten die Stornogebühren gemäß Ziffer 7.2. WaldWege Reisen ist nicht verpflichtet, Schäden zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass ein Reiseteilnehmer die erforderlichen Reisedokumente nicht beschafft hat.
18.3 Gesundheitliche Anforderungen
WaldWege Reisen informiert den Buchenden über gesundheitliche Mindestanforderungen für die jeweilige Reise. Es liegt in der Verantwortung des Reiseteilnehmers, sich vor Reiseantritt über den eigenen Gesundheitszustand und die körperlichen Anforderungen der Reise zu informieren. Reiseteilnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen sind verpflichtet, WaldWege Reisen vor der Buchung darüber zu informieren.
19. Besondere Bedingungen für Naturreisen und Outdooraktivitäten
19.1 Körperliche Anforderungen
Viele Reisen von WaldWege Reisen erfordern eine angemessene körperliche Fitness. In der Reisebeschreibung ist das Schwierigkeitsniveau der jeweiligen Reise angegeben. Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die angegebenen Anforderungen zu erfüllen und WaldWege Reisen über etwaige körperliche Einschränkungen zu informieren. WaldWege Reisen behält sich vor, Reiseteilnehmer, die die körperlichen Anforderungen nicht erfüllen, von der Teilnahme an bestimmten Aktivitäten auszuschließen.
19.2 Ausrüstungsanforderungen
WaldWege Reisen stellt in der Buchungsbestätigung und den Reiseinformationen eine Liste der erforderlichen Ausrüstung bereit. Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die empfohlene Ausrüstung mitzubringen. WaldWege Reisen haftet nicht für Schäden oder Beeinträchtigungen, die durch unzureichende oder ungeeignete Ausrüstung des Reiseteilnehmers entstehen.
19.3 Naturschutz und Umweltverantwortung
WaldWege Reisen legt größten Wert auf den Schutz der natürlichen Umgebung. Alle Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die Naturschutzbestimmungen der besuchten Gebiete einzuhalten, keine Pflanzen oder Tiere zu stören oder zu beschädigen, keinen Abfall zu hinterlassen und den Anweisungen der Guides in Bezug auf umweltschonendes Verhalten Folge zu leisten. Verstöße gegen diese Verpflichtungen können zum Ausschluss von der Reise führen.
19.4 Witterungsbedingte Programmänderungen
Naturreisen sind witterungsabhängig. WaldWege Reisen behält sich vor, das Programm bei schlechter Witterung oder aufgrund von Sicherheitsbedenken anzupassen. Solche Programmänderungen stellen keinen Reisemangel dar und berechtigen nicht zur Minderung des Reisepreises, sofern ein gleichwertiges Alternativprogramm angeboten wird.
20. Datenschutz und Einwilligung zur Datenverarbeitung
Für die Durchführung des Reisevertrags ist WaldWege Reisen auf die Verarbeitung personenbezogener Daten der Reiseteilnehmer angewiesen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und wird in der Datenschutzerklärung von WaldWege Reisen näher erläutert, die auf der Website unter dem Link „Datenschutzerklärung" abrufbar ist.
Mit dem Abschluss des Reisevertrags erklärt der Buchende sein Einverständnis damit, dass WaldWege Reisen die für die Reisedurchführung erforderlichen personenbezogenen Daten erhebt, speichert und verarbeitet und diese soweit erforderlich an Leistungsträger (Unterkunftsbetriebe, Guides, Transportanbieter) weitergibt.
21. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Reiseverträgen kein Widerrufsrecht im Sinne des § 355 BGB. Dies gilt unabhängig davon, ob die Buchung im Wege des Fernabsatzes (z. B. über das Internet oder telefonisch) erfolgt ist. Das Recht zur Kündigung gemäß § 651h BGB bleibt unberührt. Auf das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts wird ausdrücklich hingewiesen.
22. Schlichtungsverfahren und außergerichtliche Streitbeilegung
WaldWege Reisen ist bemüht, etwaige Streitigkeiten mit Kunden einvernehmlich und ohne Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichte beizulegen. Sollte dennoch eine Streitigkeit zwischen dem Buchenden und WaldWege Reisen entstehen, die sich nicht einvernehmlich lösen lässt, empfehlen wir die Nutzung des Schlichtungsverfahrens durch den Söhne-Verband Deutsches Reisegewerbe (SVR) oder eine andere anerkannte Schlichtungsstelle.
Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung (OS-Plattform) unter folgendem Link bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
WaldWege Reisen ist bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die für WaldWege Reisen zuständige Schlichtungsstelle ist: Söhne-Verband Deutsches Reisegewerbe e.V., Schillstraße 9-10, 10785 Berlin.
23. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
23.1 Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen WaldWege Reisen und dem Buchenden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Bei Verträgen mit Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, gelten zwingend anwendbare Verbraucherschutzbestimmungen dieses Mitgliedstaates.
23.2 Gerichtsstand
Ist der Buchende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag Berlin. WaldWege Reisen behält sich vor, den Buchenden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
23.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
23.4 Aktualität der AGB
WaldWege Reisen behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern und anzupassen. Für bereits abgeschlossene Reiseverträge gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Es gilt jeweils die aktuelle, auf der Website veröffentlichte Version dieser AGB.
23.5 Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:
WaldWege Reisen GmbH
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Telefon: +49 30 9241 7830
E-Mail: [email protected]